- Die Benutzung unserer Strecke erfolgt auf eigene Gefahr. Wir, der Kart-Club-Freiberg e. V. als Betreiber, übernehmen keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und
Vermögensschäden.
- Den Anweisungen des Streckenpersonals ist Folge zu leisten.
- Es besteht Schutzbekleidungs- sowie Schutzhelmpflicht.
- Die Benutzung unserer Leihkarts bedarf anliegender Kleidung und der Benutzung eines Schutzhelmes mit Visier. Das Tragen von Schlüsselbändern und Schals ist während der Nutzung unserer Leihkarts
verboten. Hosen- sowie Jackentaschen, welche sich nicht verschließen lassen, sind vor der Nutzung der Leihkarts zu entleeren.
- Das Befahren der Strecke, ob mit Leihkart oder Privatfahrzeug, ist nur mit gültigem Ticket erlaubt. Wer ohne ein gültiges Ticket angetroffen wird muss mit dem Ausspruch eines
Bahnverbotes rechnen.
- Privatfahrzeuge (Karts, Pocketbikes, Supermotos, etc.) mit Defekten jedweder Art sind sofort von der Strecke zu entfernen. Das Reparieren und der Aufenthalt auf und innerhalb der Strecke ist
verboten.
- Es gilt auf dem gesamten Gelände das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit
- Das Überqueren von Absperrungen, sowie Streckenumrandungen ist verboten.
- So genannte Burn-Outs sind im gesamten Gelände verboten.
- Beim Montieren, Reparieren und Betanken von Privatfahrzeugen sind geeignete Auffangbehälter beziehungsweise Unterlagematten für Betriebsflüssigkeiten unterzustellen.
Versehentlich ausgetretene Betriebsmittel sind sofort dem Streckenpersonal melden.
- Der genutzte Stellplatz ist sauber zu verlassen. Altreifen, entleerte Behältnisse für Betriebsmittel und ähnliches sind ausnahmslos mitzunehmen.
- Es gilt eine Lärmbeschränkung von 92dB. Es sind unbedingt Schalldämpfer zu verwenden.
- Absolutes Alkoholverbot für Fahrer von Leihkarts und Privatfahrzeugen. Bei Verdacht auf Alkohol oder Drogenkonsum ist unser Personal angewiesen den Betreffenden von der Nutzung
der Strecke auszuschließen.
- Die Nutzung der Strecke ist erst nach Ausfüllen der Haftungsverzichterklärung (bei Minderjährigen durch Erziehungsberechtigten) gestattet.